AgNes 2029 | GEWERBE- UND LANDWIRTSCHAFTSFLÄCHEN
Ihre freie Fläche kann zur Einnahmequelle werden.
Die AgNes-Reform macht frühzeitige Projektplanung besonders wichtig. Ab 2029 soll eine neue Netzentgeltsystematik gelten. Für bestimmte Batteriespeicherprojekte sieht der aktuelle Entwurf Übergangsregelungen vor, bei denen der Zeitpunkt einer verbindlichen Investitionsentscheidung entscheidend sein kann.
Sie besitzen eine geeignete Gewerbe- oder Landwirtschaftsfläche? Melden Sie Ihren Standort jetzt unverbindlich. Wir prüfen die grundsätzliche Eignung und die nächsten Projektschritte. Mögliche Pachtkonditionen werden individuell vereinbart.
AgNes-Zeitplan nach aktuellem Entwurf: Festlegung voraussichtlich Ende 2026; praktische Anwendung der neuen Netzentgeltsystematik ab 2029. Für bestimmte Vertrauensschutzfälle muss die Anlage bis zum 04.08.2029 in Betrieb gehen. Eine Flächenanfrage allein sichert keinen Vertrauensschutz.
✓ Kostenlose Anfrage ✓ Keine Standortzusage durch die Anfrage ✓ Für Unternehmen und Landwirtschaft
IHRE VORTEILE
Mehr Potenzial für Ihre vorhandene Fläche.
Geeignete Gewerbe- und Landwirtschaftsflächen können für die Aufstellung von Batteriespeichern interessant sein. Ob daraus eine Verpachtung entsteht, hängt von den technischen Möglichkeiten und den vereinbarten Konditionen ab.
1. Zusätzliche Pachteinnahmen
Eine geeignete Fläche kann nach positiver Prüfung und vertraglicher Einigung zusätzliche Einnahmen ermöglichen. Pachtbeträge sind standortabhängig.
2. Freie Fläche besser nutzen
Bislang ungenutzte oder nicht benötigte Betriebsflächen erhalten gegebenenfalls eine wirtschaftlich sinnvolle Zusatznutzung.
3. Planung durch Projektbeteiligte
Die Zuständigkeiten für Planung, Errichtung und Betrieb werden im Projekt und in den Verträgen verbindlich zugeordnet.
4. Klare Vertragsbedingungen
Laufzeit, Nutzung, Zugang, Versicherung, Rückbau und Kostenverteilung werden vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt.
STANDORT-CHECK
Ist Ihr Grundstück geeignet?
Diese Punkte helfen bei der ersten Orientierung. Die abschließende Eignung kann erst nach Prüfung der Netzkapazität, baulichen Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls der Genehmigungen beurteilt werden.
Gewerbe oder Landwirtschaft
Ein Standort eines gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebs.
Verfügungsberechtigung
Eigentum oder eine gesicherte Berechtigung zur Bereitstellung der Fläche.
Freie Fläche
Ausreichender Platz für Speicher, Technik, Zugänge und Abstände.
Tragfähiger Untergrund
Geeignete bauliche Bedingungen für Aufstellung und Fundamente.
Netzanbindung
Ein geeigneter Anschluss oder realisierbare Anschlussmöglichkeiten.
Zufahrt
Erreichbarkeit für Anlieferung, Montage und spätere Wartung.
Sie kennen nicht alle technischen Daten?
Das ist kein Problem. Geben Sie an, was Sie bereits wissen. Flächengröße und vorhandene Netzanschlussleistung können zunächst auch geschätzt oder offen gelassen werden.
Eine Anfrage ist keine verbindliche Eignungs- oder Projektzusage.
IN DREI SCHRITTEN
Von Ihrer Fläche zur Projektentscheidung.
Standort melden
Sie übermitteln die Kontaktdaten Ihres Betriebs und den Standort. Technische Angaben sind für die erste Anfrage optional.
Eignung prüfen
Die grundsätzliche Standorteignung und die Möglichkeiten eines Netzanschlusses werden mit den zuständigen Projektbeteiligten geprüft.
Vereinbaren und umsetzen
Bei positivem Ergebnis werden Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten abgestimmt. Eine Umsetzung erfolgt erst nach den erforderlichen Vereinbarungen und Freigaben.
Wichtig: Die Kontaktaufnahme begründet weder eine Standortzusage noch ein bindendes Angebot oder einen Vertragsabschluss.
TECHNIK & VERANTWORTUNG
Was ist ein gewerblicher Batteriespeicher?
Ein gewerblicher Batteriespeicher speichert elektrische Energie und stellt sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereit. Je nach Technik und Nutzung kann er Lastspitzen reduzieren, Energie zeitlich verschieben oder Flexibilität für das Stromnetz und den Energiemarkt bereitstellen.
Zu einer Anlage gehören insbesondere Batteriesysteme, Wechselrichter, Schutz- und Steuerungstechnik sowie – je nach Ausführung – weitere Netzanschlusskomponenten.
Ihre Rolle als Flächeneigentümer
Sie stellen bei entsprechender Einigung die vereinbarte Fläche bereit. Die technische Projektentwicklung, Installation, Betriebsführung, Wartung und Versicherung werden zwischen den Beteiligten eindeutig geregelt. Sie müssen die Speicheranlage nicht selbst steuern.
Projektpartner und Vertragspartner
Union Solarstrom GmbH ist Ansprechpartner für die Standortanfrage. Die Beteiligung der Sunlife-Energy GmbH und die genaue rechtliche Betreiber- und Vertragsstruktur sind vor Projektabschluss zu bestätigen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Wichtige Fragen – verständlich beantwortet.
Wie viel Fläche benötigt ein Batteriespeicher?
Die erforderliche Größe hängt von Systemauslegung, Anschlusskomponenten, Abständen und Zufahrt ab. Eine konkrete Mindestfläche lässt sich erst nach Betrachtung des Standorts nennen.
Kostet mich die erste Anfrage etwas?
Nein. Die Anfrage über dieses Formular ist kostenlos und unverbindlich. Mögliche Kosten und Verpflichtungen aus einem späteren Projekt müssen gesondert und vertraglich vereinbart werden.
Muss ein geeigneter Netzanschluss bereits vorhanden sein?
Nicht zwingend. Ob vorhandene Anschlüsse geeignet sind oder ein neuer beziehungsweise erweiterter Netzanschluss erforderlich und möglich ist, muss mit den zuständigen Stellen geprüft werden.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Das hängt vom Standort, der Anlagenausführung und dem geltenden Planungs- und Baurecht ab. Die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen werden im Projekt konkretisiert.
Wie lange läuft ein Pachtvertrag?
Die Laufzeit und mögliche Verlängerungen werden im Einzelfall vereinbart. Eine pauschale Laufzeit wird hier nicht zugesagt.
Wer kümmert sich um Betrieb, Wartung und Versicherung?
Die konkreten Verantwortlichkeiten müssen vor Vertragsabschluss eindeutig geregelt werden. Der Grundstückseigentümer ist nicht allein wegen der Flächenbereitstellung technischer Anlagenbetreiber.
Was passiert nach Vertragsende?
Rückbau, Wiederherstellung der Fläche und mögliche Sicherheiten werden im Pacht- beziehungsweise Nutzungsvertrag geregelt.
Wer ist Vertragspartner?
Die Union Solarstrom GmbH nimmt die Standortanfrage entgegen. Der spätere Vertrags- und Anlagenbetreiber sowie eine mögliche Beteiligung von Sunlife-Energy werden vor Vertragsabschluss konkret benannt.
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Fläche unverbindlich prüfen lassen
Teilen Sie uns Ihren Standort mit. Die Angaben dienen der ersten Eignungsprüfung. Eine Anfrage ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung zur Verpachtung.
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